Mobiles Arbeiten / mobile Arbeit
Es gibt keine feststehende Definition für den Begriff der mobilen Arbeit. In der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel findet sich Folgendes (Punkt 2.2):
„(1) Mobiles Arbeiten ist eine Arbeitsform, die nicht in einer Arbeitsstätte gemäß § 2 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder an einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz gemäß § 2 Absatz 7 ArbStättV im Privatbereich des Beschäftigten ausgeübt wird, sondern bei dem die Beschäftigten an beliebigen anderen Orten (zum Beispiel beim Kunden, in Verkehrsmitteln, in einer Wohnung) tätig werden.
(2) Für die Verrichtung mobiler Arbeit werden elektronische oder nichtelektronische Arbeitsmittel eingesetzt.“
Siehe auch unsere Erläuterungen zum Stichwort Homeoffice.
(Letzte Aktualisierung: 11.02.2021)
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