Auflage
Die Auflage stellt ein Gestaltungsinstrument dar. Durch eine Auflage kann der Erblasser einen Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichten. Die Auflage kann inhaltlich sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Die Auflage besitzt einen verpflichtenden Charakter. Durch sie kann der Erblasser einen Dritten (Erben bzw. Vermächtnisnehmer) mit einer Aufgabe betrauen, auf deren Erfüllung er Wert legt. Andererseits kann eine Auflage auch einen begünstigenden Charakter aufweisen, verbunden mit einer Verpflichtung (Beispiel: Der Erblasser setzt jemanden als Erben ein, das unter der Auflage dass diese Person dem lebensuntüchtigen Sohn des Erblassers monatlich einen bestimme Summe Geld zukommen lässt).
(Letzte Aktualisierung: 02.03.2018)
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