Aufmerksamkeiten/Geschenke
Eishockeyclubs schenken ihren Spielern und anderen Angestellten anlässlich besonderer persönlicher Ereignisse (z. B. Geburtstag) Geld/Gutscheine/Blumen.
Steuerliche Einordnung
a) Sachzuwendungen bis 40 EUR sind steuerfrei (nur zu besonderen Anlässen, auch mehrmals jährlich).
b) Sachzuwendungen über 40 EUR oder Geldzuwendungen in jeder Höhe sind insgesamt LSt- und SV-pflichtig.
Rechtliche Grundlage
R 19.6 Abs. 1 LStR 2013; H 19.6 LStH 2014; Freigrenze wird durch LStR 2015 voraussichtlich auf 60 EUR erhöht
(Letzte Aktualisierung: 16.01.2015)
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Wolfgang Bothe
Steuerberater