Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse
Um die Renten der Verwaltungsmitarbeiter aufzubessern, schließt der Eishockeyverein mit einem Versicherer eine betriebliche Altersversorgung ab und zahlt monatlich für jeden Angestellten Beiträge ein.
Steuerliche Einordnung
a) kapitalgedeckte Versicherung:
Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (= 2.856 EUR in 2014) zzgl. weitere 1.800 EUR (bei Verträgen nach dem 01.01.2005) sind nach § 3 Nr. 63 EStG LSt- und SV-frei. Darüber hinausgehende Beträge werden individuell versteuert.
b) nicht kapitalgedeckte Versicherung:
Zuwendungen an eine Pensionskasse bis 2 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (in den Jahren 2014 bis 2019), 1.428 EUR in 2014. sind LSt- und SV-frei. Diese Beträge sind um steuerfreie Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG zu mindern. Darüber hinausgehende Zuwendungen an eine Pensionskasse können bis zu einem Betrag von 1.752 EUR/Jahr pauschal mit 20 % versteuert werden.
Voraussetzung für die steuerlichen Förderungen ist, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt.
Rechtliche Grundlage
§ 3 Nr. 56, 63 EStG; BMF Schreiben vom 24. Juli 2013 § 40b EStG
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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