Ehrenamtliche Tätigkeit
S engagiert sich ehrenamtlich als Schatzmeister im Jugendverein.
Steuerliche Einordnung
Aufwandsentschädigungen bis 720 EUR/Jahr sind LSt- und SV-frei (Ehrenamtspauschale). Aufwandsentschädigungen aus mehreren Ehrenämtern werden zusammengerechnet.
Rechtliche Grundlage
§ 3 Nr. 26a EStG; BMF Schreiben vom 14. Oktober 2009, IV C 4 – S 2121/07/0010
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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