Erstattung von Werbungskosten
Der Kreisligist K hatte in dieser Saison hohe Werbeeinnahmen und kann seinen Spielern daher einen Teil der Werbungskosten erstatten.
Steuerliche Einordnung
Erstattet der Verein einem Spieler Werbungskosten, kann dieser die Werbungskosten, die ihm erstattet wurden, nicht mehr in seiner Steuererklärung zum Abzug bringen.
Rechtliche Grundlage
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG; R 9.11. LStR 2013; BMF Schreiben vom 30. September 2013 – IV C 5-S 2353/13/10004
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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Wolfgang Bothe
Steuerberater