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Steuern im Profisport
Jubiläum
Ein Mannschaftsarzt ist seit nun 25 Jahren beim Bundesligisten H. BSC beschäftigt. Der Verein zahlt ihm hierfür eine Prämie und überreicht ein Präsent.
Steuerliche Einordnung
- Prämienzahlungen sind LSt- und SV-pflichtig und nach der Fünftel-Regelung zu versteuern
- Sachzuwendungen bis 40 EUR sind LSt- und SV-frei (siehe Aufmerksamkeiten). Daneben sind sie auch als Sachbezug möglich
Rechtliche Grundlage
§ 19 Abs. 1 EStG; § 34 EStG
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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