Länderspielprämien
Der Nationalspieler wird vom Verein an die Nationalmannschaft zur Teilnahme an der WM ausgeliehen. Er erhält hierfür Prämienzahlungen. Die jeweiligen Prämien werden vom DFB an den Verein geleistet, die dieser an den Spieler auskehrt.
Steuerliche Einordnung
Länderspielprämien sind grds. LSt- und SV-Pflichtig, da die Zahlungen als Lohnzahlung durch einen Dritten angesehen werden. Sie sind LSt- und SV-frei, wenn der Arbeitslohn bei einem Auslandsspiel aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) unter Progressionsvorbehalt freizustellen ist; die Besonderheiten des jeweiligen DBA sind zu beachten.
Rechtliche Grundlage
Oberfinanzdirektion Hannover, 14.07.2009, S 2366-9-StO 212
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
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Wolfgang Bothe
Steuerberater