PKW-Überlassung
Der Verein überlässt seinen Spielern Fahrzeuge, um die Spieler zu motivieren. Diese können den PKW neben der Fahrt zum Trainingsgelände, zu Auswärtsspielen oder Marketingterminen auch privat nutzen.
Steuerliche Einordnung
Für Dienstfahrten verauslagte Beträge können LSt- und SV-frei erstattet werden. Der geldwerte Vorteil aus der PKW-Überlassung für private Zwecke und Fahrten zum Trainingsgelände (falls erste Tätigkeitsstätte) ist steuerpflichtig.
Die Versteuerung erfolgt:
- anhand der tatsächlichen Kosten durch Belege und Fahrtenbuch oder
- pauschal mit 1 % vom Bruttolistenpreis pro Monat für alle Privatfahrten zzgl. für Fahrten zwischen Wohnung und Verein i.H.v. 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer oder 0,002 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für jeden Tag
Rechtliche Grundlage
§ 8 Abs. 2 S. 2ff EStG; § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG; R 8.1 Abs. 9 LStR 2013; R 9.10 Abs. 2 LStR 2013 BFH, Urteil vom 20. März 2014 – VI R 35/12
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Dr. Olaf T.-M. Gebauer
Steuerberater
Fachberater für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH)
Mail: admedio-dortmund@etl.de