Sportinvaliditätsversicherung
Abwehrspieler A hat für sich eine Invaliditätsversicherung abgeschlossen, um finanzielle Risiken bei einem Ausfall abzufedern. Die Kosten trägt er selbst.
Steuerliche Einordnung
Die Aufwendungen können in begrenztem Umfang bei A als Sonderausgaben abgezogen werden.
Rechtliche Grundlage
§ 10 EStG; BFH vom 15.10.2013 – VI B 20/13
(Letzte Aktualisierung: 19.01.2015)
Unsere Standorte finden Sie hier.
Wolfgang Bothe
Steuerberater