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Verkehrsrecht
EmoG
„EmoG“ ist eine Abkürzung und steht für das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz, kurz EmoG) v. 05.06.2015 (BGBl. I S. 898).
(Letzte Aktualisierung: 27.05.2020)
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