Zivilrecht/Zivilprozessrecht
Was versteht das Zivilrecht unter Nutzungen?
Das regelt § 100 BGB. Die Vorschrift lautet:
„Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.“
(Letzte Aktualisierung: 26.02.2018)
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