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Kann ein Vergleich zwischen dem Inhaber eines Arzneimittelpatents und einem Generikahersteller gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen?

Kann ein Vergleich zwischen dem Inhaber eines Arzneimittelpatents und einem Generikahersteller gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen?
Frage des Tages
14.02.2020 — zuletzt aktualisiert: 08.02.2021

Kann ein Vergleich zwischen dem Inhaber eines Arzneimittelpatents und einem Generikahersteller gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen?

Ja, das ist denkbar. In der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Nr. 5/2020 v. 22.01.2020 zu dem Verfahren C-307/18 [Generics (UK) u.a.] heißt es:

Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass ein Vergleich zur Beilegung eines Rechtsstreits zwischen dem Inhaber eines Arzneimittelpatents und einem Generikahersteller gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen kann. Ein solcher Vergleich kann nämlich sowohl eine bezweckte oder bewirkte Einschränkung des Wettbewerbs als auch eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung darstellen.

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Jens Reininghaus
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