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McDonald's verliert die Unionsmarke Big Mac für Geflügelprodukte

McDonald's verliert die Unionsmarke Big Mac für Geflügelprodukte
Aktuelles
25.06.2024

McDonald's verliert die Unionsmarke Big Mac für Geflügelprodukte

Der EuG hat entschieden, dass McDonald’s die Unionsmarke „Big Mac“ für Geflügelprodukte verliert (EuG, Urt. v. 05.06.2024 – T-58/23). In der Pressemitteilung des Gerichts Nr. 92/24 v. 05.06.2024 heißt es:

„Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-58/23 | Supermac’s/EUIPO – McDonald’s International Property (BIG MAC)

McDonald’s verliert die Unionsmarke Big Mac für Geflügelprodukte

Das Gericht stellt fest, dass McDonald’s für bestimmte Waren und Dienstleistungen keine ernsthafte Benutzung während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nachgewiesen hat

Supermac’s und McDonald’s, eine irische und eine amerikanische Schnellrestaurantkette, führen einen Rechtsstreit über die Unionsmarke Big Mac. Diese Marke wurde im Jahr 1996 zugunsten von McDonald’s eingetragen. Im Jahr 2017 stellte Supermac’s einen Antrag auf Erklärung des Verfalls der Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Die Marke sei nämlich für diese Waren und Dienstleistungen in der Union während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt worden.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat diesem Antrag teilweise stattgegeben. Allerdings hat es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz u. a. für Speisen aus Fleisch- und Geflügelprodukten und für Fleisch- und Hühnchensandwiches sowie für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen und für die Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen bestätigt.

Mit seinem Urteil hebt das Gericht die Entscheidung des EUIPO auf und ändert sie teilweise ab, indem es den McDonald’s von der angefochtenen Marke gewährten Schutz weiter einschränkt. Es stellt fest, dass McDonald’s keinen Nachweis dafür erbracht hat, dass die angefochtene Marke für die Waren ´Hühnchensandwiches´, die Waren ´Speisen aus Geflügelprodukten´ und Dienstleistungen, ´die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen´ ernsthaft benutzt worden ist.

Die von McDonald’s vorgelegten Beweise enthalten keine Angaben zum Umfang der Benutzung der Marke für diese Waren, insbesondere was die Verkaufsmengen, die Dauer des Zeitraums der Benutzungshandlungen und deren Häufigkeit betrifft. Daher lassen die vom EUIPO berücksichtigten Beweise die Feststellung einer ernsthaften Benutzung der angefochtenen Marke für diese Waren nicht zu. Darüber hinaus kann mit den von McDonald’s vorgelegten Beweisen nicht nachgewiesen werden, dass die angefochtene Marke für ´Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb und dem Franchising von Restaurants und anderen Unternehmen und Einrichtungen, die Speisen und Getränke für den direkten Verzehr und für Drive-Through-Einrichtungen bereitstellen, erbracht werden oder damit im Zusammenhang stehen; Zubereitung von Speisen zum Mitnehmen´ benutzt wurde.

HINWEIS: Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster gelten in der gesamten Europäischen Union und bestehen neben den nationalen Marken und Geschmacksmustern. Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster werden beim EUIPO angemeldet. Dessen Entscheidungen können beim Gericht angefochten werden.

HINWEIS: Die Nichtigkeitsklage zielt auf die Nichtigerklärung einer unionsrechtswidrigen Handlung der Unionsorgane ab. Sie kann bei dem Gerichtshof bzw. dem Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Mitgliedstaaten, Organen der Union oder natürlichen oder juristischen Personen erhoben werden. Ist die Klage begründet, wird die unionsrechtswidrige Handlung für nichtig erklärt. Entsteht dadurch eine Regelungslücke, hat das betreffende Organ diese zu schließen.

HINWEIS: Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung beim Gerichtshof ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel eingelegt werden. Das Rechtsmittel bedarf der vorherigen Zulassung. Zu diesem Zweck ist der Rechtsmittelschrift ein Antrag auf Zulassung beizufügen, in dem dargelegt wird, welche für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage(n) das Rechtsmittel aufwirft.“

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Autor(en)


Dr. Diana Taubert
European Design Attorney, European Patent Attorney, European Trademark Attorney, Patentanwältin

Mail: info@etl-ip.com


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