Startseite | Aktuelles | Neue Ära des Designschutzes in der EU: Wie KMU, Selbstständige und Urheber profitieren können

Neue Ära des Designschutzes in der EU: Wie KMU, Selbstständige und Urheber profitieren können

Neue Ära des Designschutzes in der EU: Wie KMU, Selbstständige und Urheber profitieren können
Aktuelles
22.01.2025 — Lesezeit: 4 Minuten

Neue Ära des Designschutzes in der EU: Wie KMU, Selbstständige und Urheber profitieren können

Die Einführung der neuen EU-Regelungen zum Designschutz ab dem 8. Dezember 2024 markiert ein entscheidendes Momentum für Unternehmen, die ihre kreativen Leistungen schützen möchten. Mit einer klaren Anpassung an die digitale Wirtschaft zielt die Reform darauf ab, Unternehmen innovative Werkzeuge an die Hand zu geben, um ihre Rechte zu sichern und neue Märkte zu erschließen. Gleichzeitig stellt sie KMU, Selbstständige und Urheber vor die Herausforderung, sich mit den umfassenden Änderungen vertraut zu machen und sie strategisch zu nutzen.

Der designrechtliche Schutzgegenstand ist erheblich erweitert und klarer definiert worden. Das neue Designrecht hebt insbesondere den Schutzbereich auf eine zeitgemäße Ebene. Erstmals können interaktive Designs wie Animationen, fluide Gestaltungsmerkmale, Bewegungen der Merkmale sowie ihr Übergang in andere Erscheinungsformen rechtlich abgesichert werden. Dynamische Benutzeroberflächen oder animierte Logos, die bisher schwer zu schützen waren, erhalten nun einen klaren Rahmen.

Designschutz für digitale Produkte: Virtuelle Räume, Gaming-Content und 3D-Druck profitieren.

Designschutz für digitale Produkte: Virtuelle Räume, Gaming-Content und 3D-Druck profitieren.

Der Designschutz gilt nun auch für nicht-physikalische Produkte wie virtuelle Innen- und Außenräume, virtuelle Gegenstände, Apps, Gaming-Content, 3D-CAD-Modelle und 3D-Druck-Objekte. Auch flüchtige Designs wie Lichtinstallationen, die nur bei Beleuchtung sichtbar sind, profitieren von den Neuerungen. Dieser Schritt in die virtuelle Welt eröffnet insbesondere Unternehmen und Kreativen  in der Gamingbranche und anderen Zweigen der Digitalindustrie und Mode, völlig neue Möglichkeiten, da die Entwürfe nun einen anderen – höheren Status bekommen und gewertschätzt werden. Wir kommen nun der Aussage „Für jede Idee das passende Schutzrecht“ einen großen Schritt näher.  Grundsätzlich gilt nämlich, dass eingetragene Schutzrechte leichter durchsetzbar sind als beispielsweise undokumentierte Rechte wie sie das Urheberrecht kennt. Somit hilft die Reform die Rechtsposition von Designern zu stärken oder teilweise erst greifbar zu machen.

Church of the Light / Kirche des Lichts, Tadao Ando

Church of the Light / Kirche des Lichts, Tadao Ando

Eine weitere zentrale Neuerung ist die Einführung des Symbols (D). Es steht, ähnlich wie das ® bei der Kennzeichnung für eingetragene Markenrechte, für einen geschützten Designstatus und kann auf Produkten angebracht werden, um nicht nur die Marktwahrnehmung zu stärken, sondern auch die Durchsetzung von Rechten zu erleichtern. Die Kennzeichnung eines geschützten Designs kann potenzielle Verletzer abschrecken und die Position des Designinhabers stärken.

Auch wirtschaftlich bietet die Reform Vorteile. Unternehmen können jetzt bis zu 50 Designs in einer Sammelanmeldung zusammenfassen, die nicht unbedingt zur selben Produktkategorie gehören müssen. Dies reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern auch die Kosten erheblich. Die Möglichkeit, mehrere Designs aus verschiedenen Bereichen zusammen anzumelden, ist besonders für kreative Branchen interessant, die regelmäßig neue Kollektionen oder Serien verschiedener Kategorien entwickeln.

Schließung von Schutzlücken und neue Regelungen

Die Reform schließt auch bestehende Schutzlücken. Beispielsweise konnte ein Einzelhändler bislang nicht haftbar gemacht werden, wenn er einem Verbraucher eine Datei zur Verfügung stellte, die es diesem ermöglichte, ein designverletzendes Erzeugnis in 3D zu drucken. Diese Schutzlücke wurde geschlossen. Künftig erweitert sich das Verbotsrecht geschützter Designs auf das Erstellen, Herunterladen, Kopieren und Verbreiten von Medien oder Software, die das Geschmacksmuster speichern, um die Herstellung eines designverletzenden Produkts zu ermöglichen.

Zeitplan und Umsetzung der Reform in 2025

Teile der neuen Unionsgeschmacksmuster-Verordnung (EU) 2024/2823 werden ab dem 1. Mai 2025 und in vollem Umfang ab dem 1. Juli 2026 anwendbar sein. Die Mitgliedsstaaten der EU haben bis zum 9. Dezember 2027 Zeit, die Design-Richtlinie (EU) 2024/2822 in nationales Recht umzusetzen.

Die neuen Regelungen erfordern jedoch auch eine strategische Anpassung interner Abläufe, um die sich bietenden Möglichkeiten zum Schutz zeitgenössischer Produkte zu nutzen. Designs müssen sorgfältig dokumentiert und in der Anmeldung präzise dargestellt werden. Insbesondere digitale und animierte Designs müssen klar definiert sein, um den Schutzansprüchen zu genügen. Unternehmen sollten zudem sicherstellen, dass das Symbol (D) konsequent für geschützte Geschmacksmuster verwendet wird, um die Vorteile des neuen Rechtsrahmens voll auszuschöpfen.

Chancen für KMU und Selbstständige

Für KMU und Selbstständige bietet sich die Chance, ihre Rechte durch professionelle Beratung optimal zu nutzen. Spezialisten im Designrecht können dabei helfen, die neuen Regelungen effektiv umzusetzen und maßgeschneiderte Strategien zu entwickeln. Besonders bei der Anmeldung von Designs, der Nutzung von Sammelanmeldungen und der Sicherstellung rechtlicher Konformität sind Experten eine wertvolle Unterstützung.

Die Reform des Designrechts bietet damit nicht nur rechtlichen Schutz, sondern stärkt auch die Innovationskraft europäischer Unternehmen. KMU, Selbstständige und Urheber, die frühzeitig auf die neuen Regelungen reagieren, können sich Wettbewerbsvorteile sichern und ihre kreativen Leistungen nachhaltig absichern. Der moderne Designschutz ist eine Einladung, kreativ zu sein und dabei sicher zu bleiben.

Bildnachweise:

  • https://www.marketresearchintellect.com/de/blog/top-3d-printing-companies/
  • https://www.japantimes.co.jp/life/2017/10/29/style/tadao-ando-every-single-building-passion-project/
  • https://wtsverse.com/fashion-in-the-metaverse-virtual-style-trends-and-avatars/
Suchen
Format
Themen
Autor(en)


Malgorzata Zyla
European Design Attorney, European Trademark Attorney, Patentanwältin (Polen)

Mail: info@etl-ip.com


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel