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Qualitätssiegel - Müssen Marken mit Qualitätshinweis neu angemeldet werden?

Qualitätssiegel - Müssen Marken mit Qualitätshinweis neu angemeldet werden?
Frage des Tages
06.02.2020 — zuletzt aktualisiert: 08.02.2021

Qualitätssiegel - Müssen Marken mit Qualitätshinweis neu angemeldet werden?

Die sogenannte Gewährleistungsmarke ist im Markenrecht Anfang 2019 neu eingeführt worden. Der juristische Hintergrund ist, dass herkömmliche Marken eigentlich nur anzeigen, dass ein bestimmtes Produkt von einem bestimmten Markenhersteller stammt (betriebliche Herkunft). Ob dem Produkt dabei auch eine bestimmte inhaltliche Qualität zukommt oder es irgendwie geprüft und zertifiziert worden ist (Qualitätssiegel), wurde mit einer klassischen Marke eigentlich nicht geschützt. Dies hat der EuGH  mit Urt.v. 08.06.2017, C-689/15 ausdrücklich so entschieden. Dieses Problem zu beheben, dient jetzt der neue Markentyp der Gewährleistungsmarke.

Bekannte neue Gewährleistungsmarke ist die als Textilsiegel gedachte Wort- Bildmarke der grüne Knopf.

Das bedeutet aber auch, dass die bisherigen Marken nicht mehr ausreichen, um den gewünschten Markenschutz für ein Gütesiegel sicherzustellen. Erforderlich und sinnvoll ist es daher zu erwägen eine neue, gesonderte Gewährleistungsmarke des entsprechenden als Gütesiegel fungierenden Kennzeichens anzumelden.

Konkret betrifft dies alle Marken, die als Gütesiegel gedacht sind.

Für weitere Fragen zum Thema Qualitätssiegel können Sie sich gerne an uns wenden. Wir arbeiten bundesweit.

Siehe auch unseren Beitrag zum Qualitätssiegel vom 31.01.2020.

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Autor(en)


Dr. Diana Taubert
European Design Attorney, European Patent Attorney, European Trademark Attorney, Patentanwältin

Mail: info@etl-ip.com


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