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Patentrecht / Markenrecht

DPMA / Deutsches Patent- und Markenamt

Die registrierbaren Schutzrechte Design, Marke, Patent und Gebrauchsmuster sind in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA zur Anmeldung bzw. Registrierung einzureichen. Geschäftsstellen befinden sich in Berlin und München.

Die Einreichung der relevanten Unterlagen kann grundsätzlich durch den Anmelder selbst erfolgen, es besteht kein Anwaltszwang. Allerdings prüft das Amt bei der Einreichung lediglich auf Einhalten formaler Erfordernisse. Um ein wirksames Schutzrecht zu erlangen, ist bei Patenten und Gebrauchsmustern insbesondere auf die Formulierung der Patent- bzw. Schutzansprüche, bei Marken auf die strategisch sinnvolle Zuordnung der Waren- und Dienstleistungsklassen und bei Designs auf die Darstellung der Abbildungen zu achten.

(Letzte Aktualisierung: 29.01.2020)

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Dr. Diana Taubert
European Design Attorney, European Patent Attorney, European Trademark Attorney, Patentanwältin

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