Wann verletze ich eine Marke?
Marken können national und europaweit gelten. Dabei zählt in erster Linie die Eintragung in einem nationalen oder internationalen Markenregister wie dem des DPMA, der EUIPO oder der WIPO. In besonderen Fällen kann Markenschutz auch durch (intensive) Benutzung entstehen.
Eine Verletzung einer bestehenden Marke liegt vor, wenn ein Zeichen oder ein Begriff, der mit dem der bestehenden Marke ähnlich oder gar gleich ist, für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die mit denen ähnlich oder gleich sind, für die die Marke registriert ist.
In der Praxis heißt das, dass ein einfaches Recherchieren im Internet nach dem identischen Begriff häufig zu kurz greift, da bereits markenrechtliche Ähnlichkeiten eine Verletzung darstellen können. Andererseits kann hingegen ein eingetragenes Zeichen sehr wohl im von Dritten auch ohne Lizenz genutzt werden, wenn dies mit Bezug auf Produkten und Dienstleistungen geschieht, die sich auf dem Markt den Produkten und Dienstleistungen der eingetragenen Marke nicht begegnen.
Selbstverständlich gibt es Besonderheiten, insbesondere dann, wenn die potentiell verletzten Marken eine besonders hohe Bekanntheit genießen.
Wird eine Marke verletzt, so führt das nicht selten zu einem Schadenersatzanspruch im fünfstelligen Bereich, sowie dazu keine Produkte mehr anbieten oder zu benutzen zu dürfen, die das Zeichen tragen. Ferner muss gegebenenfalls eine Umfirmierung erfolgen.
Fazit:
Es sollte, besonders bei der Bildung neuer (Unternehmenskenn-) Zeichen, Logos, Produktnamen etc. eine sorgfältige Recherche, insbesondere in den Markenregistern erfolgen und die aufgefundenen Zeichen aus markenrechtlicher Sicht bewertet werden. Hierzu empfiehlt sich häufig das Hinzuziehen eines Marken- oder Patentanwalts.