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Neues Förderprogramm für geistiges Eigentum von KMU

Neues Förderprogramm für geistiges Eigentum von KMU
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01.09.2021 — zuletzt aktualisiert: 02.09.2021

Neues Förderprogramm für geistiges Eigentum von KMU

Kleine und mittlere Unternehmen, die ihr geistiges Eigentum schützen lassen möchten, können die Kosten für die Identifikation und Anmeldung einer Marke oder eines Geschmacksmusters teilweise erstattet bekommen, maximal 1.500 Euro. Möglich macht das ein Förderprogramm der Europäischen Kommission und des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Das Förderprogramm ist seit Anfang Januar in Kraft und mit 20 Mio. Euro dotiert. Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist, dass Anträge in den festgelegten Zeitfenstern gestellt werden. Das nächste und letzte Zeitfenster beginnt am 1. September und endet am 30. September 2021.

Das Förderprogramm ist seit Anfang Januar in Kraft und mit 20 Mio. Euro dotiert. Seit dem 11. Januar 2021 können Sie als KMU die Förderung von maximal 1.500 Euro beantragen. Es gilt das Prinzip: First come, first serve.

Was ist drin?

Der Zuschuss gilt für zwei Dienstleistungen und beträgt 75 bzw. 50 Prozent.

Dienstleistung 1: Die Vorabdiagnose (IP-Scan)

Wenn Sie sich noch unsicher sind, ob Sie eine Marke oder ein Design anmelden wollen, können Sie eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums beim nationalen oder regionalen EU-Amt für geistiges Eigentum beauftragen. Experten prüfen dann Ihr Geschäftsmodell, Ihre Waren bzw. Dienstleistungen und Entwicklungspläne. Sie entwickeln für Sie eine Strategie, welche Rechte des geistigen Eigentums Sie anmelden sollten und wie Sie Ihr IP-Portfolio weiterentwickeln können, wenn Sie bereits Rechte innehaben.

Die Kosten für diese Dienstleistung fördert das Programm in Höhe von 75 Prozent.

Dienstleistung 2: Die Marken- und Geschmacksmusteranmeldung

Sobald Sie wissen, ob Sie eine Marke, ein Geschmacksmuster oder beides anmelden möchten, melden Sie diese beim nationalen Amt für geistiges Eigentum (nationale Ebene), beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (für Belgien, die Niederlande und Luxemburg; regionale Ebene) oder beim EUIPO (für alle EU-Mitgliedstaaten) an. Auf welchen geografischen Bereich sich der Schutz erstrecken soll, entnehmen Sie dabei der Vorabdiagnose.

Die Gebühren für eine Marken- und/oder Geschmacksmusteranmeldung bezuschusst das Förderprogramm in Höhe von 50 Prozent.

Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich die Hilfe?

Um die Hilfe beantragen zu können, müssen Sie ein KMU nach der offiziellen EU-Definition sein. Dies richtet sich nach der Mitarbeiterzahl und dem Umsatz bzw. der Bilanzsumme:

Unternehmens­kategorie Mitarbeiter­zahl Umsatz oder Bilanz­summe
Mittelgroß < 250 <= € 50 m <= € 43 m
Klein < 50 <= € 10 m <= € 10 m
Mikro < 10 <= € 2 m <= € 2 m

Wann kann ich die Unterstützung beantragen?

Seit dem 11. Januar 2021 können Sie die Förderung beantragen. Allerdings ist der Antrag zunächst nur bis zum 31. Januar 2021 möglich. Denn der KMU-Fonds wird in fünf Phasen ausgezahlt. Stellen Sie den Antrag außerhalb der folgenden Zeitfenster, wird er nicht berücksichtigt.

Zeitfenster 1: 11. Januar 2021 bis 31. Januar 2021

Zeitfenster 2: 1. März 2021 bis 31. März 2021

Zeitfenster 3: 1. Mai 2021 bis 31. Mai 2021

Zeitfenster 4: 1. Juli 2021 bis 31. Juli 2021

Zeitfenster 5: 1. Sept. 2021 bis 30. Sept. 2021

Es ist allerdings auch möglich, in je einem Zeitfenster die Förderung für nur eine Dienstleistung zu beantragen, also zum Beispiel die Förderung für die Vorabdiagnose in Zeitfenster 1 und die teilweise Erstattung der Anmeldegebühren in Zeitfenster 3.

Achtung: Insgesamt erhalten Sie jedoch nur eine Förderung von maximal 1.500 Euro.

Wie muss ich vorgehen?

Um die Förderung zu beantragen, gehen Sie in folgenden Schritten vor:

1. Antrag einreichen, Finanzhilfebeschluss erhalten

Den Antrag reichen Sie online beim EUIPO über diesen Link ein. Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Finanzhilfebeschluss. Diesen bewahren Sie bitte auf.

2. Vorabdiagnose und/oder Anmeldung durchführen und bezahlen

Im nächsten Schritt führen Sie die geförderten Dienstleistungen zunächst auf eigene Kosten durch. Wichtig: Dies müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Finanzhilfebeschlusses tun.

3. Erstattungsantrag einreichen

Sobald Sie die Gebühren bezahlt haben, reichen Sie den Erstattungsantrag ein. Hierzu müssen Sie den Link aufrufen, der sich in Ihrem Finanzhilfebeschluss befindet. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung per Mail. Innerhalb eines Monats wird der erstattet Betrag auf Ihrem Konto eingezahlt.

Fazit

Mit der neuen Förderung der Europäischen Kommission und der EUIPO erhalten Sie als KMU eine sinnvolle und wichtige Förderung, gerade wenn Sie durch die aktuelle Krise finanziell geschwächt sind. Bei allen erforderlichen Schritten rund um die Anmeldung ihrer geistigen Schutzrechte unterstützen wir Sie gern.

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Autor(en)


Dr. Diana Taubert
European Design Attorney, European Patent Attorney, European Trademark Attorney, Patentanwältin

Mail: info@etl-ip.com


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